Die 11. BImSchV:
Anforderungen an
Ihre Emissionserklärung

Die Emissionserklärung gemäß der 11. Verordnung über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (BImSchV) ist ein zentrales Element der umweltrechtlichen Anforderungen für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen. Insbesondere betrifft dies Anlagen, die nach der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig eingestuft sind. Diese Regelung dient dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung, indem sie eine regelmäßige Überwachung und Dokumentation von Emissionen vorschreibt.

Transparenz und Umweltverträglichkeit sichern

Betreiber solcher Anlagen sind verpflichtet, alle vier Jahre eine umfassende Emissionserklärung einzureichen.
Diese Erklärung muss detaillierte Informationen über die Art und Menge der Emissionen enthalten, die aus der jeweiligen Anlage resultieren.
Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.
Die Emissionserklärung ist somit ein wichtiges Instrument zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit und zur Minimierung von Umweltauswirkungen.

Sorgfältige Datenerhebung und Analyse für die Emissionserklärung

Die Erstellung der Emissionserklärung erfordert eine sorgfältige Datenerhebung und -analyse. Betreiber müssen nicht nur die Emissionen von Schadstoffen wie Stickoxiden, Schwefeloxiden und Feinstaub dokumentieren, sondern auch die eingesetzten Technologien und Verfahren zur Emissionsminderung darstellen. Hierbei ist es entscheidend, dass die Informationen präzise und nachvollziehbar sind, um den Anforderungen der zuständigen Behörden gerecht zu werden.

Wir von Arbeitssicherheit Effinowicz unterstützen sie bei den Emissionserklärungen.
Unsere Experten helfen bei der Datenerhebung, der Analyse der Emissionen und der Erstellung der erforderlichen Dokumentation.
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Emissionserklärung fristgerecht eingereicht wird.

Emissionserklärung als Zeichen für Nachhaltigkeit und Unternehmensengagement

Zudem ist die Emissionserklärung nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für das Engagement eines Unternehmens für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Durch die transparente Kommunikation der Emissionen können Unternehmen Vertrauen bei Kunden und der Öffentlichkeit aufbauen.

Die Einhaltung der Vorgaben der 11. BImSchV ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltbewussten Unternehmensführung. Unternehmen, die sich aktiv mit den Anforderungen der Emissionserklärung auseinandersetzen, tragen zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei.