Emissionserklärung
nach 11. BImSchV

Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen, die nach der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig definiert sind, sind verpflichtet alle 4 Jahre eine Emissonserklärung abzugeben.

IE-Jahresbericht
nach § 31 BImSchG

Jahresbericht im Rahmen der Industrieemissisionsrichtlinie (IE-Richtlinie), auch bekannt als Industrial Emissions Directive (IED). Dieser Bericht dokumentiert die Einhaltung der Genehmigungs- und Umweltauflagen durch Betreiber, die unter die IE-Richtlinie fallen.

PRTR-Bericht

Die Abkürzung steht für „Pollutant Release and Transfer Register“ – oder auf Deutsch „Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister“.
Hier sind Emissionen und Abfälle von großen Industriebetrieben zu finden, über die von den betroffenen Betrieben zu diesem Zweck berichtet werden müssen.

12. BImSchV –
Störfall-Verordnung

Wir bieten umfassende Dienstleistungen zur Ermittlung und Berechnung von Störfallrelevanzen gemäß §12 des BImSchG ( Bundesimmissionsschutzgesetz) an. Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, sind verpflichtet, potenzielle Störfälle zu identifizieren und deren Risiken zu bewerten.