Sicherheit im Betrieb durch vorbeugenden Brandschutz

Statistisch betrachtet entsteht alle fünf Minuten in einem deutschen Unternehmen ein Feuer. Die Folgen nach einem Brandereignis oder Großschadensereignis können verheerende Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Viele der betroffenen Unternehmen geraten nach einem Brand in so hohe wirtschaftliche Schwierigkeiten, dass diese eine Insolvenz anmelden müssen.

Nach Einschätzungen der Berufsgenossenschaften könnten allein durch rechtzeitiges und fehlerfreies Melden die Anzahl der Brandtoten um mindestens 10 % gesenkt werden. Dafür sollte ein geeignetes Notfall- und Krisenmanagement im Unternehmen etabliert werden. Deshalb ist auch gerade oder aus diesen Gründen der vorbeugende Brandschutz elementar wichtig und kann nicht früh genug mitberücksichtigt werden, denn unter Umständen können Menschenleben gerettet werden.

Aber nicht nur im Bereich des Schutzes von Menschen (Personenschutz) sondern auch im Bereich des Sachwertschutz besteht Bedarf. Der Neubau einer abgebrannten Produktionshalle bringt einen hohen finanziellen Schaden, aber auch Produktionsaufälle durch Unterbrechungen des laufenden Betriebs. Oftmals sind es nur wenige organisatorische Maßnahmen die hier ergriffen werden müssen um bereits eine erste Absicherung zu schaffen. Diese können von der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten über eine brandschutztechnische Abtrennung oder den Einbau von Brandmeldeanlagen gehen. Wichtig ist die Schutzziele immer individuell zu identifizieren und anzupassen. Dies gelingt mit der Methode „2xM“ – Welche Maßnahmen sollen konkret erreicht werden und welcher Mehrwert wird erhalten.


Vorbeugen statt Nachsorgen

Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes sind unteranderem die Entstehung von Bränden wirkungsvoll zu verhindern und die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen. Weiter sollen Brände möglichst schon bei der Entstehung erkannt und bekämpft werden sowie ein gezieltes Notfall- und Krisenmanagement die Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte abwenden.

Unternehmen sind in Baden-Württemberg ab einer bestimmten Betriebsgröße oder Unternehmensbranche dazu verpflichtet einen Brandschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Dieser kann entweder extern gestellt oder intern durch eine Weiterbildung eines Mitarbeiters erfolgen.

Dieser Auszug von Aufgaben und weitere müssen im Betrieb erfüllt werden. Wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht vorliegen, wie z.B. in kleineren Betrieben, wird der Chef oder die Chefin diese Aufgaben selbst übernehmen. In anderen Betrieben die Abteilungsleitung oder aber die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wichtig ist das der Brandschutz grundsätzlich in den Prozessen mitberücksichtigt wird.

Wir beraten und unterstützen Sie in den Belangen des Brandschutzes.