Bestellung des Brandschutzbeauftragten gemäß
DGUV Information 205-003

Als erfahrenes Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit ist es unsere Verantwortung sicherzustellen, dass sämtliche Vorschriften und Richtlinien im Bereich des Brandschutzes eingehalten werden. Gemäß der DGUV Information 205-003 ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten von entscheidender Bedeutung für den Schutz von Menschenleben und Sachwerten in Unternehmen.

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind in einem Betrieb sehr umfangreich und vielfältig. Genau genommen gibt es fast keinen Bereich im Betrieb, der nicht mit dem Brandschutz in Berührung kommt.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, wer als Brandschutzbeauftragter fungieren kann. Diese Rolle kann von einer Person übernommen werden, die über die erforderliche Fachkunde und Erfahrung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes verfügt. Bei der Auswahl dieser Person ist es unerlässlich, dass sie über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Brandschutz, Brandschutztechnik und Brandschutzorganisation verfügt. Als Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit übernehmen wir diese Aufgabe und stellen sicher, dass die bestellte Person die notwendigen Qualifikationen im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz besitzen.

Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten erfolgt in enger Abstimmung mit dem Unternehmen. Wir führen eine umfassende Analyse der betrieblichen Gegebenheiten durch, um sicherzustellen, dass die bestellte Person die spezifischen Anforderungen des Unternehmens erfüllt. Dabei berücksichtigen wir unter anderem die Art der Tätigkeiten, die Größe des Unternehmens und die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen.

Nach der Bestellung unterstützen wir das Unternehmen bei der Implementierung der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Um ein paar Aufgaben des Brandschutzbeauftragten zu nennen:

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • beispielsweise der Umgang mit entzündlichen Stoffen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung und regelmäßige Kontrolle des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne, Notfallpläne usw. aktuell sind und ggf. die Aktualisierung veranlassen.
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
Zwei Feuerwehrmänner löschen ein Feuer

Wir stehen dem Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und bieten fortlaufende Beratung und Unterstützung.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung – sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Brandschutzorganisation das darauf abzielt, Leben zu schützen und Sachschäden zu minimieren. Als Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit setzen wir uns mit Engagement und Fachkenntnis dafür ein, dass wir dem Unternehmen den bestmöglichen Brandschutz gewährleisten können.